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Ambulante Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27ff SGB VIII



Wir glauben,  die Kraft der Veränderung liegt in den Menschen verborgen, sie will entdeckt, gefunden, werden.



Kindererziehung ist eine schwierige Aufgabe, stellt sie Eltern doch immer wieder vor neue, oftmals unlösbar wirkende Aufgaben.
Viel Langmut und Geduld sind gefordert- und das in einer schnelllebigen Zeit, die scheinbar kaum Raum zum Atmen läßt.

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) formuliert in den §§ 27ff einen Anspruch der Personensorgeberechtigten, meistens den Eltern, wenn sie Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen. Die Systemische Jugend- und Familiehilfe Brühl gemeinnützige GmbH möchte Eltern bei ihrer schwierigen Erziehungsaufgabe unterstützen. Wir denken, dass Eltern das Beste für ihre Kinder wollen, sich bemühen, ihren Kindern eine gute Zukunft zu bieten- und dann manchmal an Grenzen kommen, die wie ausweglose Situationen erscheinen.

Oftmals sind Familien in mehreren Lebensbereichen gleichzeitig belastet. Manchmal ist es sinnvoll oder gar notwendig, zunächst an der Absicherung der Dinge zu arbeiten, die die jeweilige Familie benötigt. Deshalb wird der Kontext der jeweiligen Familie oder des jeweiligen Systems in dem Maße in die Arbeit einbezogen, wie dies gewünscht wird und/oder notwendig erscheint.


Manchmal geraten Eltern in einen Kreislauf von sich steigernden Problemen, der Eindruck entsteht, dass es in allen Lebensbereichen schwierig geworden ist.

Mögliche Problemlagen können unter anderem sein:

  •  Erziehungsschwierigeiten
  •  Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen
  •  Umgang mit Trennung und/oder Scheidung
  •  Schulprobleme
  •  Sucht
  •  Psychische Erkrankung
  •  Umgang mit Krankheiten/Behinderungen oder dem Verlust eines Familienmitgliedes durch Tod
  •  Finanzielle Schwierigkeiten
  •  Schwierigkeiten in der Versorgung
  •  Wohnungsprobleme
  • Arbeitslosigkeit

Die Systemische Jugend- und Familienhilfe Brühl gemeoinnützige GmbH möchte mit der betroffenen Familie Auswege - Lösungswege entdecken, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen können.


Ambulante Jugendhilfen sind gesetzlich verankerte Unterstützungsformen. Sie werden beim Jugendamt beantragt und sind dann für die Familie kostenfrei.

Wir bieten vier verschiedene ambulante Hilfen an:

Schnecke  FLEX, die flexible Hilfe gemäß § 27 SGB VIII

Schnecke  AFT, aufsuchende Familientherapie gemäß §27 SGB VIII

Schnecke  SPFH, Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII

Schnecke  Inspe, Intensive sozialpädagogische Einzelhilfe gemäß §35 SGB VIII


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